Wissen, mit wem Sie Geschäfte machen!

PControl4ERP

Mit PControl4ERP – Sanktionslistenprüfung – stellen wir Ihnen eine effiziente Softwarelösung zur Verfügung die es Ihnen ermöglicht, schnell und einfach Liefer- oder Handelsverbote (Embargo-Maßnahmen) gegenüber Ihren Geschäftskontakten zu prüfen. Sichern Sie sich rechtlich ab und integrieren dabei eine in SAP© entwickelte Lösung, die keine Schnittstellen zu anderen Systemen benötigt. Somit stellen Sie sicher, dass Ihre Daten da sind und bleiben, wo Sie hingehören. Bei Ihnen!

Was sind Sanktionslisten ?
Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse (Anhänge der Verordnungen 2580/2001, 881/2002 und 753/2011) von Personen, Gruppen, Organisationen und Unternehmen gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. In dem Zusammenhang wird auch von länderunabhängigen Embargomaßnahmen gesprochen.
Gelisteten Personen, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (auch nicht im Zusammenhang mit einer von diesen erbrachten Leistungen).

Warum sollten Sie Ihre Geschäftspartner prüfen ?
Der Handel wie auch der Außenhandel wird immer transparenter und kontrollierbarer. Besonders in Zeiten der Terrorbedrohungen sollten Sie sich als Unternehmen als verlässlicher und glaubwürdiger Geschäftspartner auszeichnen. Aus diesem Grund sind Geschäfte mit Personen, die auf Sanktionslisten verzeichnet sind, nicht nur ruf- sondern auch geschäftsschädigend!
Als Unternehmer sind Sie laut EU-Verordnung dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Ware (wirtschaftliche Ressourcen) nicht in die falschen Hände gerät!

Welche Sanktionslisten unterstützen wir?
Sämtliche Sanktionslistendaten des Bundesanzeiger Verlag, z. B.:

  • EU-Listen: Enthalten alle Verordnungen der EU zur Terrorismusbekämpfung sowie al-le Finanzsanktionen der EU.
  • US-Listen: List of Statutorily Debarred Parties (DEB), Denied Persons List (DPL), Enti-ty List (ENT), General Order 3 to Part 736 (GO3), Nonproliferation Sanctions NPS), Specially Designated Nationals (SDN), Unverified List (UNV).
  • Diverse Listen: Australia DFAT (Department of Foreign Affairs and Trade), Canada OSFI (Office of the Superintendent of Financial Institutions), United Kingdom HMT (Her Majestys Treasury), Japanese End User List METI (Ministry of Economy, Trade and Industry), Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft, UN Consolidated Sanctions List - Sanktionsmaßnahmen.
  • Detailliertere Informationen finden Sie beim Bundesanzeiger Verlag.
Ohne weitere Zusatzkosten:
  • Konsolidierte Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften mit finanziellen Sanktionen der EU.
  • Konsolidierte Liste (basiert auf der ersten UN-Resolution 1267/1999 vom 15. Oktober 1999 betreffend Al-Quaida und Taliban).
  • Konsolidierte US-Amerikanische-Liste zur Ausfuhrkontrolle (Denied Persons List, Un-verified List, Entity List).
  • SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons) direkt vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums.